Die hochheiligen Statuten des KC Not gegen Elend
- Der Kegelclub wurde im September 2001 gegründet und trägt seit diesem Tag den Namen `Kegelclub Not gegen Elend`.
- Derzeitige Mitglieder sind:
- Für eine Statutenänderung müssen 50 % oder mehr der Mitglieder anwesend sein. Hiervon reicht eine 2/3 Mehrheit zu Änderung von Statuten. Statuten können nur bei Jahreshauptversammlungen (JHV) geändert werden.
- Eine Einladung zu einer JHV muss wenigstens 4 Wochen vor dem Termin bei jedem Kegelbruder eingehen.
- Der Präsident wird mit einfacher Mehrheit bei der JHV gewählt und bleibt ein Jahr im Amt. Vizepräsident wird automatisch der Zweite der Präsidentenwahl – gibt es keinen Zweiten, wird der Vizepräsident ebenfalls mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Der Präsident hat die Aufgabe der Kegelbahnbeschaffung und –änderung, des Verfassens einer Rede auf der JHV, der Schlichtung in Streitfragen, der Führung der Kegelstatistik, der Repräsentation des Kegelclubs in der Öffentlichkeit und der traditionellen Aufgabe eines köstlichen Pilseners nach der Amtswahl.
- Der Vizepräsident steht dem Präsidenten hilfreich zur Seite und übernimmt die oben genannten Pflichten in dessen Abwesenheit.
- Der Kassenwart wird auf freiwilliger Basis bestimmt. Meldet sich kein Freiwilliger, wird ein Kassenwart gewählt.
- Der Kassenwart hat die Pflicht, mit bestem Wissen und Gewissen die Strafen zu verzeichnen, die Kegler auf fällige Zahlungen hinzuweisen und über den Gesamtbestand der Kasse Auskunft zu geben. Die Kontoführung wird von ihm und dem Präsidenten geplant und durchgeführt. Zudem hat er die Aufgabe, die Kegelkasse nach dem Kegeln sicher zu verwahren und dem Vergnügungsausschuss bei der Planung der Aktivitäten Auskunft über den Kassenbestand zu geben und die Verfügbarkeiten geforderter Gelder zu geben. Ist der Kassenwart verhindert, sollte er den Strafenzettel an den Präsidenten per E-mail schicken.
- Strafen sollten immer sofort beim Kassenwart bezahlt werden, es kann erwartet werden, dass jeder Kegler zum Kegeln genügend Geld dabei hat – in Einzelfällen muss sich der säumige Schuldner mit dem Kassenwart auseinandersetzen. Abwesende Kegelbrüder müssen beim nächsten Kegeln den Monatsbeitrag plus Strafendurchschnitt zahlen.
- Gastkegler zahlen den halben Monatsbeitrag plus die Strafen. Jeder Kegelbruder ist angehalten, einmal im Jahr einen Gastkegler mitzubringen. Schafft er dies nicht, bitten seine Kegelbrüder ihn um eine Runde Pils oder Kurzen.
- Der Monatsbeitrag beträgt 8,00 Euro.
- Der verbindliche Strafenkatalog wurde auf der JHV 2010 beschlossen.
- Folgende Aktivitäten erfordern die Konsultation des Strafenkatalogs: Klingeln, Kugel fallen lassen, Gosse, Alle Neune, Kranz Hand, zu spätes Erscheinen, das „W“- Wort, verlieren eines Spiels, unentschuldigtes Fehlen. Über weitere Strafen und die genaue Höhe der Strafen gibt der Strafenkatalog Auskunft, den der Kassenwart bei sich trägt.
- Neuaufnahmen: Die Wahl wird ohne Anwesenheit des Kandidaten durchgeführt. Alle Mitglieder haben mit einer Stimme Stimmrecht. Zur Aufnahme des Kandidaten reicht eine 2/3 Mehrheit ( z.Zt. 7 von 10 ). Die Wahl findet geheim statt. Die Verschwiegenheit die Präsidenten ist verpflichtend. Die Nachzahlungen wurde auf der JHV im Dezember 2003 so festgelegt: der aktuelle Kassenbestand wird durch die Anzahl der Kegelbrüder geteilt. Dieser Betrag muss dann durch den neu aufgenommenen Kegelbruder bezahlt werden (Ratenzahlung möglich).
- Wer den Kegelclub verlassen möchte, kann dies jederzeit tun; fällige Strafen müssen noch abgegolten werden, eingezahltes Geld wird nicht zurückerstattet.
- Der zweiköpfige Vergnügungsausschuss wird nach dem Rotationsprinzip bestimmt. Der Ausschuss plant gemeinsame Aktivitäten wie z.B. die Maitour oder Kegeltour. Die Kegeltour soll alle 2 bis 3 Jahre stattfinden. Der Termin muss ¾ bis ½ Jahr vor der Tour bekannt gegeben werden.
- Möchte ein Außenstehender bei einer der Aktivitäten mitmachen, so muss er auch seine anfallenden Kosten in voller Höhe tragen.
- Es ist nicht verboten, dass Frauen auf der Kegelbahn erscheinen, jedoch sollten die Kegelbrüder hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Dem VA obliegt es, ein gemischtes Kegeln zu planen und/ oder durchzuführen.
- Auf der Kegelbahn darf nach Herzenslust gefurzt und gerülpst werden. Eventuelle Beifallsbekundungen sind ausdrücklich erwünscht.
- Über die Ausführung der Bocholter Partie und Funkenburg wird generell bei jedem Kegeln abgestimmt, abhängig davon wie viele Kegler und/oder Gastkegler anwesend sind.
- Das Königskegeln wird wieder eingeführt. Jeden Monat wird 2mal in die Vollen gekegelt. Dem Jahressieger winkt ein kleines Präsent im Wert von 20 Euro.
- Der Kegel-Schlachtruf wird bis auf weiteres das gute alte „Gut Holz“. Andere Vorschläge sind willkommen.
- Bleiben nach dem Kegeln noch Biere über, die zu zahlen sind, so übernimmt dies die Kasse. Jeder Kegler ist angehalten für eine ordnungsgemäße Strichelung zu sorgen.