Die hochheiligen Statuten des KC Not gegen Elend

 

  1. Der Kegelclub wurde im September 2001 gegründet und     trägt seit diesem Tag den Namen `Kegelclub Not gegen Elend`.
  2. Derzeitige Mitglieder sind:
  3. Für eine Statutenänderung müssen 50 % oder mehr der     Mitglieder anwesend sein. Hiervon reicht eine 2/3 Mehrheit zu Änderung von     Statuten. Statuten können nur bei Jahreshauptversammlungen (JHV) geändert     werden.
  4. Eine Einladung zu einer JHV muss wenigstens 4     Wochen vor dem Termin bei jedem Kegelbruder eingehen.
  5. Der Präsident wird mit einfacher Mehrheit bei der     JHV gewählt und bleibt ein Jahr im Amt. Vizepräsident wird automatisch der     Zweite der Präsidentenwahl – gibt es keinen Zweiten, wird der     Vizepräsident ebenfalls mit einfacher Mehrheit gewählt.
  6. Der Präsident hat die Aufgabe der     Kegelbahnbeschaffung und –änderung, des Verfassens einer Rede auf der JHV,     der Schlichtung in Streitfragen, der Führung der Kegelstatistik, der     Repräsentation des Kegelclubs in der Öffentlichkeit und der traditionellen     Aufgabe eines köstlichen Pilseners nach der Amtswahl.
  7. Der Vizepräsident steht dem Präsidenten hilfreich     zur Seite und übernimmt die oben genannten Pflichten in dessen     Abwesenheit.
  8. Der Kassenwart wird auf freiwilliger Basis     bestimmt. Meldet sich kein Freiwilliger, wird ein Kassenwart gewählt.
  9. Der Kassenwart hat die Pflicht, mit bestem Wissen     und Gewissen die Strafen zu verzeichnen, die Kegler auf fällige Zahlungen     hinzuweisen und über den Gesamtbestand der Kasse Auskunft zu geben. Die     Kontoführung wird von ihm und dem Präsidenten geplant und durchgeführt.     Zudem hat er die Aufgabe, die Kegelkasse nach dem Kegeln sicher zu     verwahren und dem Vergnügungsausschuss bei der Planung der Aktivitäten     Auskunft über den Kassenbestand zu geben und die Verfügbarkeiten     geforderter Gelder zu geben. Ist der Kassenwart verhindert, sollte er den     Strafenzettel an den Präsidenten per E-mail schicken.
  10. Strafen sollten immer sofort beim Kassenwart     bezahlt werden, es kann erwartet werden, dass jeder Kegler zum Kegeln     genügend Geld dabei hat – in Einzelfällen muss sich der säumige Schuldner     mit dem Kassenwart auseinandersetzen. Abwesende Kegelbrüder müssen beim     nächsten Kegeln den Monatsbeitrag plus Strafendurchschnitt zahlen.
  11. Gastkegler zahlen den halben Monatsbeitrag plus die     Strafen. Jeder Kegelbruder  ist     angehalten, einmal im Jahr einen Gastkegler mitzubringen. Schafft er dies     nicht, bitten seine Kegelbrüder ihn um eine Runde Pils oder Kurzen.
  12. Der Monatsbeitrag beträgt 8,00 Euro.
  13. Der verbindliche Strafenkatalog wurde auf der JHV     2010 beschlossen.

 

  1. Folgende Aktivitäten erfordern die Konsultation des     Strafenkatalogs: Klingeln, Kugel fallen lassen, Gosse, Alle Neune, Kranz     Hand, zu spätes Erscheinen, das „W“- Wort, verlieren eines Spiels,     unentschuldigtes Fehlen. Über weitere Strafen und die genaue Höhe der     Strafen gibt der Strafenkatalog Auskunft, den der Kassenwart bei sich     trägt.
  2. Neuaufnahmen: Die Wahl wird ohne Anwesenheit des     Kandidaten durchgeführt. Alle Mitglieder haben mit einer Stimme     Stimmrecht. Zur Aufnahme des Kandidaten reicht eine 2/3 Mehrheit ( z.Zt. 7     von 10 ). Die Wahl findet geheim statt. Die Verschwiegenheit die Präsidenten     ist verpflichtend. Die Nachzahlungen wurde auf der JHV im Dezember 2003 so     festgelegt: der aktuelle Kassenbestand wird durch die Anzahl der     Kegelbrüder geteilt. Dieser Betrag muss dann durch den neu aufgenommenen     Kegelbruder bezahlt werden (Ratenzahlung möglich).
  3. Wer den Kegelclub verlassen möchte, kann dies     jederzeit tun; fällige Strafen müssen noch abgegolten werden, eingezahltes     Geld wird nicht zurückerstattet.
  4. Der zweiköpfige Vergnügungsausschuss wird nach dem     Rotationsprinzip bestimmt. Der Ausschuss plant gemeinsame Aktivitäten wie     z.B. die Maitour oder Kegeltour. Die Kegeltour soll alle 2 bis 3 Jahre     stattfinden. Der Termin muss ¾ bis ½ Jahr vor der Tour bekannt gegeben     werden.
  5. Möchte ein Außenstehender bei einer der Aktivitäten     mitmachen, so muss er auch seine anfallenden Kosten in voller Höhe tragen.
  6. Es ist nicht verboten, dass Frauen auf der     Kegelbahn erscheinen, jedoch sollten die Kegelbrüder hiervon in Kenntnis     gesetzt werden. Dem VA obliegt es, ein gemischtes Kegeln zu planen und/     oder durchzuführen.
  7. Auf der Kegelbahn darf nach Herzenslust gefurzt und     gerülpst werden. Eventuelle Beifallsbekundungen sind ausdrücklich     erwünscht.
  8. Über die Ausführung der Bocholter Partie und     Funkenburg wird generell bei jedem Kegeln abgestimmt, abhängig davon wie     viele Kegler und/oder Gastkegler anwesend sind.
  9. Das Königskegeln wird wieder eingeführt. Jeden     Monat wird 2mal in die Vollen gekegelt. Dem Jahressieger winkt ein kleines     Präsent im Wert von 20 Euro.
  10. Der Kegel-Schlachtruf wird bis auf weiteres das     gute alte „Gut Holz“. Andere Vorschläge sind willkommen.
  11. Bleiben nach dem Kegeln noch Biere über, die zu     zahlen sind, so übernimmt dies die Kasse. Jeder Kegler ist angehalten für     eine ordnungsgemäße Strichelung zu sorgen.